{"id":1473,"date":"2018-08-02T16:53:30","date_gmt":"2018-08-02T14:53:30","guid":{"rendered":"http:\/\/cdn.his-germany.com\/?page_id=1473"},"modified":"2024-02-29T18:27:06","modified_gmt":"2024-02-29T17:27:06","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.his-germany.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Reisebedingungen der H.I.S. Deutschland Touristik GmbH <\/strong><br \/>\n<strong>f\u00fcr Buchungen von Pauschalangeboten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Reisebedingungen gelten nicht, soweit H.I.S. ausdr\u00fccklich als Reisevermittler f\u00fcr einzelne Leistungen t\u00e4tig wird und den Kunden jeweils gesondert und unmissverst\u00e4ndlich darauf hinweist.<\/p>\n<p><strong>1. Abschluss des Reisevertrages<\/strong><br \/>\nDie Reiseausschreibung und die erg\u00e4nzenden Informationen von H.I.S. f\u00fcr die Reise, soweit sie dem Kunden bei der Buchung vorliegen, bilden die Grundlagen des Angebots von H.I.S. und der Buchung des Kunden. Bei einer Abweichung des Inhalts der Reisebest\u00e4tigung von H.I.S. vom Inhalt der Buchung liegt ein neues Angebot von H.I.S. vor. An dieses h\u00e4lt sich H.I.S. f\u00fcr die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit H.I.S. auf das neue ge\u00e4nderte Angebot hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat. Der Kunde kann innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen die Annahme des Angebots entweder ausdr\u00fccklich oder durch Zahlung erkl\u00e4ren. Die von H.I.S. gegebenen vorvertraglichen Informationen \u00fcber wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die Zahlungsmodalit\u00e4ten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Buchung, die m\u00fcndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt wie folgt:<br \/>\nMit Ausnahme von m\u00fcndlichen und telefonischen Buchungen erfolgen die Buchungen mit dem Buchungsformular von H.I.S.. Bei der Buchung mittels E-Mail wird das vom Kunden ausgef\u00fcllte und unterzeichnete Buchungsformular im Anhang \u00fcbermittelt. Mit der Buchung bietet der Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden. Mit dem Zugang der Reisebest\u00e4tigung (Annahmeerkl\u00e4rung) durch H.I.S. kommt der Vertrag zustande. Bei oder unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss \u00fcbermittelt H.I.S. dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebest\u00e4tigung in Textform. Erfolgte der Vertragsschluss in gleichzeitiger k\u00f6rperlicher Anwesenheit beider Parteien oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen, hat der Kunde\/Reisende Anspruch auf eine Reisebest\u00e4tigung in Papierform nach Art. 250 \u00a7 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB.<\/p>\n<p>In den F\u00e4llen, in denen H.I.S. dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum unterbreitet, kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschr\u00e4nkungen oder sonstigen \u00c4nderungen in der von H.I.S. angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerkl\u00e4rung des Kunden bei H.I.S. zustande. H.I.S. wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerkl\u00e4rung unterrichten. Der Vertrag ist aber unabh\u00e4ngig vom Zugang der Benachrichtigung beim Kunden rechtsverbindlich.<\/p>\n<p>Bei Buchungen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr wie Internet, App, Telemedien gilt f\u00fcr den Vertragsschluss das Folgende:<br \/>\n&#8211; H.I.S. erkl\u00e4rt dem Kunden den Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung (Internet, App, Telemedien).<br \/>\n&#8211; F\u00fcr die Korrektur seiner Eingaben, f\u00fcr die L\u00f6schung oder das Zur\u00fccksetzen des gesamten Buchungsformulars steht dem Kunden eine entsprechende Korrekturm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung. Die Benutzung wird von H.I.S. entsprechend erl\u00e4utert.<br \/>\n&#8211; Die zur Durchf\u00fchrung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich ma\u00dfgeblich ist ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache.<br \/>\n&#8211; Wird der Vertragstext von H.I.S. im Onlinebuchungssystem gespeichert, wird H.I.S. den Kunden dar\u00fcber und \u00fcber die M\u00f6glichkeit zum sp\u00e4teren Abruf des Vertragstextes in Kenntnis setzen.<br \/>\n&#8211; Durch Anklicken des Buttons &#8222;zahlungspflichtig buchen\u201c bietet der Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erkl\u00e4rung gebunden.<br \/>\n&#8211; Der Eingang seiner Buchung wird dem Kunden unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg best\u00e4tigt.<br \/>\n&#8211; Die \u00dcbermittlung der Buchung durch Anklicken des Buttons &#8222;zahlungspflichtig buchen&#8220; stellt keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben dar. H.I.S. kann das Vertragsangebot entweder annehmen oder nicht.<br \/>\n&#8211; Mit Erhalt der Reisebest\u00e4tigung kommt der Vertrag zustande.<br \/>\n&#8211; Erfolgt eine Buchung in Echtzeit (Die Reisebest\u00e4tigung wird dem Kunden sofort nach Durchf\u00fchrung der Buchung durch Anklicken des Buttons &#8222;zahlungspflichtig buchen\u201c auf dem Bildschirm angezeigt.), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebest\u00e4tigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne dass der Kunde eine Zwischenmitteilung \u00fcber den Eingang seiner Buchung erh\u00e4lt, wenn der Kunde die Buchung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger speichern und die Reisebest\u00e4tigung ausdrucken kann. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages h\u00e4ngt nicht davon ab, dass der Kunde diese M\u00f6glichkeiten tats\u00e4chlich nutzt. Der Kunde erh\u00e4lt zus\u00e4tzlich eine Ausfertigung der Reisebest\u00e4tigung in Textform \u00fcbermittelt.<br \/>\nBei Pauschalreisevertr\u00e4gen nach \u00a7 651a und \u00a7 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, gelten ausschlie\u00dflich die gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte, insbesondere das R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht nicht. Es besteht allerdings dann, wenn der Vertrag \u00fcber Reiseleistungen nach \u00a7 651a BGB au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen wurde, es sei denn, die m\u00fcndlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers gef\u00fchrt worden. Im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.<\/p>\n<p><strong>2. Bezahlung<br \/>\n<\/strong>Ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag und die \u00dcbergabe des Sicherungsscheins an den Kunden mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, selbstverst\u00e4ndlicher und hervorgehobener Weise sind die unerl\u00e4sslichen Voraussetzungen f\u00fcr Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise an H.I.S. oder den Reisevermittler. Gegen Aush\u00e4ndigung des Sicherungsscheines wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in H\u00f6he von 20 % des Reisepreises zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Reisen, die aufgrund restriktiver Einkaufskonditionen bei seinen Leistungstr\u00e4gern besondere Zahlungsbedingungen haben, kann eine h\u00f6here Anzahlung verlangt werden. Hier\u00fcber wird der Kunde vor Buchungsabschluss informiert. Die Restzahlung muss sp\u00e4testens 30 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs), sofern der Sicherungsschein \u00fcbergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Aus den Reiseausschreibungen k\u00f6nnen sich f\u00fcr bestimmte Reiseleistungen (z. B. f\u00fcr einige Flugsondertarife) fr\u00fchere F\u00e4lligkeiten ergeben. Erfolgt die Buchung in weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsf\u00e4llig. Die Kosten f\u00fcr Reiseversicherungen werden in voller H\u00f6he zusammen mit der Anzahlung f\u00e4llig, bei nachtr\u00e4glichem Abschluss tritt die F\u00e4lligkeit sofort ein.<br \/>\nDie Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur \u00dcbergabe eines Sicherungsscheins entf\u00e4llt, wenn die Reiseleistungen keine Bef\u00f6rderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und\/oder zur\u00fcck zum Inhalt haben und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen f\u00e4llig und zahlbar ist. Das gilt auch, wenn eine Anzahlung und\/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, H.I.S. in der Buchungsbest\u00e4tigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdr\u00fccklich verzichtet.<br \/>\nIst der Kunde mit der Anzahlung und\/oder der Restzahlung in Verzug, obwohl H.I.S. seine vertraglichen Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht und seine gesetzlichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden, dann ist H.I.S. nach Mahnung mit Fristsetzung zum R\u00fccktritt vom Pauschalreisevertrag berechtigt. Der Kunde kann mit R\u00fccktrittskosten gem\u00e4\u00df Ziffer 5 belastet werden.<\/p>\n<p><strong>3. \u00c4nderungen von Vertragsinhalten (mit Ausnahme des Reisepreises) vor Reisebeginn<br \/>\n<\/strong>\u00c4nderungen oder Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von H.I.S. nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigt wird. H.I.S. wird den Kunden \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (auch durch Email oder Sprachnachricht) klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise unterrichten.<br \/>\nKommt es zu einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder zu einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, wie sie im Vertrag vereinbart worden sind, kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit Mitteilung der \u00c4nderung gesetzten angemessenen Frist entweder die \u00c4nderung annehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten. Erkl\u00e4rt der Kunde nicht ausdr\u00fccklich innerhalb der von H.I.S. gesetzten Frist den R\u00fccktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die \u00c4nderung als angenommen. Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Hatte H.I.S. f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der ge\u00e4nderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag gem\u00e4\u00df \u00a7 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>4. Erh\u00f6hung bzw. Senkung des Reisepreises<br \/>\n<\/strong>H.I.S. ist zur Erh\u00f6hung des Reisepreises nach Abschluss des Pauschalreisevertrages gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, wenn<br \/>\n&#8211; eine Erh\u00f6hung des Preises f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Personen aufgrund h\u00f6herer Kosten f\u00fcr Treibstoff oder andere Energietr\u00e4ger,<br \/>\n&#8211; eine Erh\u00f6hung der Steuern und sonstigen Abgaben f\u00fcr vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengeb\u00fchren, oder<br \/>\n&#8211; eine \u00c4nderung der f\u00fcr die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse<br \/>\nsich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.<br \/>\n\u00dcber die Erh\u00f6hung des Reisepreises und die Gr\u00fcnde hat H.I.S. den Reisenden in Textform klar und verst\u00e4ndlich zu unterrichten. Eine Berechnung der Preiserh\u00f6hung wird dem Kunden \u00fcbermittelt.<br \/>\nErh\u00f6ht sich der Preis f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Personen, dann kann H.I.S. den Reisepreis entsprechend der nachfolgenden Berechnung erh\u00f6hen:<br \/>\n&#8211; Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erh\u00f6hung kann H.I.S. vom Kunden den Erh\u00f6hungsbetrag verlangen.<br \/>\n&#8211; Anderenfalls werden die vom Bef\u00f6rderungsunternehmen pro Bef\u00f6rderungsmittel geforderten, zus\u00e4tzlichen Bef\u00f6rderungskosten durch die Zahl der Sitzpl\u00e4tze des vereinbarten Bef\u00f6rderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erh\u00f6hungsbetrag f\u00fcr den Einzelplatz kann H.I.S. vom Kunden verlangen.<br \/>\nErh\u00f6hen sich Steuern und sonstige Abgaben, dann kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erh\u00f6ht werden.<br \/>\nErh\u00f6hen sich Wechselkurse, dann kann der Reisepreis in dem Umfang erh\u00f6ht werden, in dem sich die Reise dadurch f\u00fcr H.I.S. verteuert hat.<br \/>\nDer Kunde\/Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn ge\u00e4ndert haben und hierdurch f\u00fcr H.I.S. niedrigere Kosten entstanden sind. Ein eventuell vom Kunden gezahlter Mehrbetrag ist ihm von H.I.S. zu erstatten. H.I.S. darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die H.I.S. tats\u00e4chlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. H.I.S. hat dem Kunden\/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher H\u00f6he Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br \/>\nPreiserh\u00f6hungen sind nur wirksam, wenn der Kunde bis zum 20. Tag vor Reisebeginn unterrichtet wird.<br \/>\n\u00dcbersteigt die Preiserh\u00f6hung den vorbehaltenen Reisepreis um mehr als 8 %, kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserh\u00f6hung gesetzten angemessenen Frist entweder die \u00c4nderung akzeptieren oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten. Erkl\u00e4rt der Kunde\/Reisende nicht innerhalb der von H.I.S. gesetzten Frist ausdr\u00fccklich gegen\u00fcber diesem den R\u00fccktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die \u00c4nderung als angenommen.<\/p>\n<p><strong>5. R\u00fccktritt durch den Kunden vor Reisebeginn<br \/>\n<\/strong>Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt kann in Textform (\u00a7 126b BGB) erfolgen. Der Kunde hat den R\u00fccktritt gegen\u00fcber H.I.S. unter der am Ende der Vertragsbedingungen stehenden Kontaktdaten von H.I.S. zu erkl\u00e4ren. Wurde die Reise \u00fcber einen Reisevermittler gebucht, kann der R\u00fccktritt auch diesem gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden.<br \/>\nBei einem R\u00fccktritt des Kunden vor Reisebeginn oder einem Nichtantritt der Reise verliert H.I.S. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann H.I.S. eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen, soweit H.I.S. den R\u00fccktritt nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde auftreten, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen. Umst\u00e4nde sind dann unvermeidbar und au\u00dfergew\u00f6hnlich, wenn sie au\u00dferhalb der Kontrolle von H.I.S. liegen und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren.<br \/>\n\u00dcber Art und H\u00f6he der Entsch\u00e4digungspauschale sowie die Abwicklung Entsch\u00e4digungszahlungen unterrichtet H.I.S. den Kunden\/Reisenden ausdr\u00fccklich in der Reisebest\u00e4tigung.<br \/>\nIst H.I.S. infolge eines R\u00fccktritts zur R\u00fcckerstattung des Reisepreises verpflichtet, dann hat diese unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zu erfolgen.<br \/>\nDas gesetzliche Recht des Kunden gem\u00e4\u00df \u00a7 651e BGB bleibt unber\u00fchrt. Danach kann er durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erkl\u00e4rung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie H.I.S. 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.<br \/>\nH.I.S. empfiehlt den Abschluss einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungskosten bei Unfall oder Krankheit.<\/p>\n<p><strong>6. Umbuchung<\/strong><br \/>\nEin Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf \u00c4nderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Bef\u00f6rderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil H.I.S. keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gem\u00e4\u00df Art. 250 \u00a7 3 EGBGB gegen\u00fcber dem Reisenden gegeben hat. In dem Fall ist die Umbuchung kostenlos m\u00f6glich. Wird in den \u00fcbrigen F\u00e4llen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann H.I.S. bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden f\u00fcr jeweils von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Wurde vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart, betr\u00e4gt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zum 30. Tag des Reisebeginns \u20ac 25,00 je betroffenem Reisenden.<br \/>\nUmbuchungsw\u00fcnsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, k\u00f6nnen, sofern ihre Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, nur nach R\u00fccktritt vom Pauschalreisevertrag gem\u00e4\u00df Ziffer 4 und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgef\u00fchrt werden. Dies gilt nicht, wenn der Wunsch nach einer Umbuchung nur geringf\u00fcgige Kosten verursacht.<\/p>\n<p><strong>7. R\u00fccktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl<br \/>\n<\/strong>Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl ist H.I.S. berechtigt, nach den folgenden Regelungen zur\u00fcckzutreten:<br \/>\n&#8211; die Mindestteilnehmerzahl und der sp\u00e4teste Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung von H.I.S. beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.<br \/>\n&#8211; H.I.S. hat die Mindestteilnehmerzahl und die sp\u00e4teste R\u00fccktrittsfrist in der Reisebest\u00e4tigung anzugeben.<br \/>\n&#8211; H.I.S. ist verpflichtet, dem Kunden gegen\u00fcber die Absage der Reise unverz\u00fcglich zu erkl\u00e4ren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgef\u00fchrt wird.<br \/>\n&#8211; ein R\u00fccktritt von H.I.S. sp\u00e4ter als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzul\u00e4ssig. H.I.S. verweist ausdr\u00fccklich auf \u00a7 651h Abs. 4 BGB.<br \/>\nWird die Reise aus diesem Grund nicht durchgef\u00fchrt, erh\u00e4lt der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverz\u00fcglich zur\u00fcck, Ziffer 4 oben gilt entsprechend.<\/p>\n<p><strong>8. Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft<\/strong><br \/>\nGem\u00e4\u00df der EU-Verordnung Nr. 2111\/05 weist H.I.S. den Kunden auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft f\u00fcr alle Bef\u00f6rderungsleistungen auf dem Hin- und R\u00fcckflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. H.I.S. verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung \u00fcber die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert H.I.S. den Kunden vor Vertragsschluss \u00fcber die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchf\u00fchren wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird H.I.S. sicherstellen, dass dem Kunden die Informationen hier\u00fcber so rasch wie m\u00f6glich zugehen. Dies gilt auch f\u00fcr jede etwaige \u00c4nderung bei den die Flugleistung ausf\u00fchrenden Fluggesellschaften.<\/p>\n<p><strong>9. Obliegenheiten des Kunden<\/strong><br \/>\n<span style=\"border-bottom: solid 1px;\">Unterrichtungspflicht<\/span><br \/>\nDer Kunde hat H.I.S. und\/oder seinen Reisevermittler, \u00fcber welchen er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von H.I.S. mitgeteilten Frist erh\u00e4lt.<\/p>\n<p><span style=\"border-bottom: solid 1px;\">M\u00e4ngelanzeige\/Abhilfeverlangen<\/span><br \/>\nWird die Reise wegen eines Mangels beeintr\u00e4chtigt, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, indem er den Mangel unverz\u00fcglich dem Vertreter von H.I.S. vor Ort anzeigt. Unterl\u00e4sst es der Reisende schuldhaft, die M\u00e4ngelanzeige zu erheben, und kann H.I.S. deshalb nicht Abhilfe schaffen, kann der Reisende weder Minderungsanspr\u00fcche nach \u00a7 651m BGB noch Schadenersatz-anspr\u00fcche nach \u00a7 651n BGB geltend machen. Ist ein Vertreter nicht anwesend, sind die Reisem\u00e4ngel an H.I.S. an die am Ende mitgeteilte Kontaktadresse zu richten. In der Reisebest\u00e4tigung finden sich Angaben \u00fcber die Erreichbarkeit des Vertreters von H.I.S. bzw. der Kontaktstelle vor Ort. Der Reisende kann die M\u00e4ngelanzeige auch gegen\u00fcber seinem Reisevermittler, \u00fcber den er die Pauschalreise gebucht hat, erheben. Der Vertreter von H.I.S. ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Anspr\u00fcche anzuerkennen.<\/p>\n<p><span style=\"border-bottom: solid 1px;\">Fristsetzung vor K\u00fcndigung<\/span><br \/>\nWill der Kunde\/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in \u00a7 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art nach \u00a7 651l BGB k\u00fcndigen, hat er H.I.S. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von H.I.S. verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<\/p>\n<p><strong>10. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>\nDie vertragliche Haftung von H.I.S. f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt. M\u00f6glicherweise dar\u00fcberhinausgehende Anspr\u00fcche nach dem Montrealer \u00dcbereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<br \/>\nH.I.S. haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausfl\u00fcge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in Identit\u00e4t und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie f\u00fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von H.I.S. sind und getrennt ausgew\u00e4hlt wurden. Die \u00a7\u00a7 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\nH.I.S. haftet jedoch, wenn und soweit f\u00fcr einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufkl\u00e4rungs- oder Organisationspflichten von H.I.S. urs\u00e4chlich geworden ist.<\/p>\n<p><strong>11. Geltendmachung von Anspr\u00fcchen, Adressat<\/strong><br \/>\nAnspr\u00fcche nach den \u00a7 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde\/Reisende gegen\u00fcber H.I.S. geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch \u00fcber den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise \u00fcber diesen Reisevermittler gebucht war. H.I.S. empfiehlt eine Geltendmachung in Textform gem\u00e4\u00df \u00a7 126b BGB.<\/p>\n<p><strong>12. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nH.I.S. weist im Hinblick auf das Gesetz \u00fcber Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass H.I.S. nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen f\u00fcr H.I.S. verpflichtend w\u00fcrde, informiert H.I.S. die Verbraucher hier\u00fcber in geeigneter Form. H.I.S. weist f\u00fcr alle Reisevertr\u00e4ge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europ\u00e4ische Online-Streitbeilegungs-Plattform <em>http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/ <\/em>hin.<br \/>\nF\u00fcr Kunden\/Reisende, die nicht Angeh\u00f6rige eines Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union oder Schweizer Staatsb\u00fcrger sind, wird f\u00fcr das gesamte Rechts- und Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden\/Reisenden und H.I.S. die ausschlie\u00dfliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solchen Kunden\/Reisende k\u00f6nnen H.I.S. ausschlie\u00dflich an deren Sitz verklagen.<br \/>\nF\u00fcr Klagen von H.I.S. gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von H.I.S. vereinbart.<\/p>\n<p>Reiseveranstalter ist:<br \/>\nFirma H.I.S. Deutschland Touristik GmbH<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer Tetsuya Kawabata<br \/>\nHandelsregister HRB 33036<br \/>\nStephanstr. 5<br \/>\nPLZ\/Ort: 60313 Frankfurt am Main<br \/>\nTelefon: 49 69 56 0051 0<br \/>\nTelefax: 49 69 56 00 51 59<br \/>\nEmail: media.germany@his-world.com<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Stand der Fassung: April 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reisebedingungen der H.I.S. 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