AGB

Reisebedingungen der H.I.S. Deutschland Touristik GmbH
für Buchungen von Pauschalangeboten

Diese Reisebedingungen gelten nicht, soweit H.I.S. ausdrücklich als Reisevermittler für einzelne Leistungen tätig wird und den Kunden jeweils gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von H.I.S. für die Reise, soweit sie dem Kunden bei der Buchung vorliegen, bilden die Grundlagen des Angebots von H.I.S. und der Buchung des Kunden. Bei einer Abweichung des Inhalts der Reisebestätigung von H.I.S. vom Inhalt der Buchung liegt ein neues Angebot von H.I.S. vor. An dieses hält sich H.I.S. für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit H.I.S. auf das neue geänderte Angebot hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Der Kunde kann innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen die Annahme des Angebots entweder ausdrücklich oder durch Zahlung erklären. Die von H.I.S. gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt wie folgt:
Mit Ausnahme von mündlichen und telefonischen Buchungen erfolgen die Buchungen mit dem Buchungsformular von H.I.S.. Bei der Buchung mittels E-Mail wird das vom Kunden ausgefüllte und unterzeichnete Buchungsformular im Anhang übermittelt. Mit der Buchung bietet der Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden. Mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch H.I.S. kommt der Vertrag zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt H.I.S. dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Textform. Erfolgte der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen, hat der Kunde/Reisende Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB.

In den Fällen, in denen H.I.S. dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum unterbreitet, kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von H.I.S. angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei H.I.S. zustande. H.I.S. wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Der Vertrag ist aber unabhängig vom Zugang der Benachrichtigung beim Kunden rechtsverbindlich.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Internet, App, Telemedien gilt für den Vertragsschluss das Folgende:
– H.I.S. erklärt dem Kunden den Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung (Internet, App, Telemedien).
– Für die Korrektur seiner Eingaben, für die Löschung oder das Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht dem Kunden eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Die Benutzung wird von H.I.S. entsprechend erläutert.
– Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
– Wird der Vertragstext von H.I.S. im Onlinebuchungssystem gespeichert, wird H.I.S. den Kunden darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes in Kenntnis setzen.
– Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
– Der Eingang seiner Buchung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
– Die Übermittlung der Buchung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ stellt keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben dar. H.I.S. kann das Vertragsangebot entweder annehmen oder nicht.
– Mit Erhalt der Reisebestätigung kommt der Vertrag zustande.
– Erfolgt eine Buchung in Echtzeit (Die Reisebestätigung wird dem Kunden sofort nach Durchführung der Buchung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ auf dem Bildschirm angezeigt.), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne dass der Kunde eine Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung erhält, wenn der Kunde die Buchung auf einem dauerhaften Datenträger speichern und die Reisebestätigung ausdrucken kann. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages hängt nicht davon ab, dass der Kunde diese Möglichkeiten tatsächlich nutzt. Der Kunde erhält zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermittelt.
Bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, gelten ausschließlich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht nicht. Es besteht allerdings dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung
Ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag und die Übergabe des Sicherungsscheins an den Kunden mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, selbstverständlicher und hervorgehobener Weise sind die unerlässlichen Voraussetzungen für Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise an H.I.S. oder den Reisevermittler. Gegen Aushändigung des Sicherungsscheines wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Reisen, die aufgrund restriktiver Einkaufskonditionen bei seinen Leistungsträgern besondere Zahlungsbedingungen haben, kann eine höhere Anzahlung verlangt werden. Hierüber wird der Kunde vor Buchungsabschluss informiert. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs), sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Erfolgt die Buchung in weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig, bei nachträglichem Abschluss tritt die Fälligkeit sofort ein.
Die Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins entfällt, wenn die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück zum Inhalt haben und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen fällig und zahlbar ist. Das gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, H.I.S. in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.
Ist der Kunde mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung in Verzug, obwohl H.I.S. seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbracht und seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, dann ist H.I.S. nach Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag berechtigt. Der Kunde kann mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 belastet werden.

3. Änderungen von Vertragsinhalten (mit Ausnahme des Reisepreises) vor Reisebeginn
Änderungen oder Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von H.I.S. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. H.I.S. wird den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (auch durch Email oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichten.
Kommt es zu einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder zu einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, wie sie im Vertrag vereinbart worden sind, kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung annehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Erklärt der Kunde nicht ausdrücklich innerhalb der von H.I.S. gesetzten Frist den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte H.I.S. für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Erhöhung bzw. Senkung des Reisepreises
H.I.S. ist zur Erhöhung des Reisepreises nach Abschluss des Pauschalreisevertrages gemäß den §§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, wenn
– eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
– eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
– eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Über die Erhöhung des Reisepreises und die Gründe hat H.I.S. den Reisenden in Textform klar und verständlich zu unterrichten. Eine Berechnung der Preiserhöhung wird dem Kunden übermittelt.
Erhöht sich der Preis für die Beförderung von Personen, dann kann H.I.S. den Reisepreis entsprechend der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann H.I.S. vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
– Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann H.I.S. vom Kunden verlangen.
Erhöhen sich Steuern und sonstige Abgaben, dann kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöht werden.
Erhöhen sich Wechselkurse, dann kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für H.I.S. verteuert hat.
Der Kunde/Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und hierdurch für H.I.S. niedrigere Kosten entstanden sind. Ein eventuell vom Kunden gezahlter Mehrbetrag ist ihm von H.I.S. zu erstatten. H.I.S. darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die H.I.S. tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. H.I.S. hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
Preiserhöhungen sind nur wirksam, wenn der Kunde bis zum 20. Tag vor Reisebeginn unterrichtet wird.
Übersteigt die Preiserhöhung den vorbehaltenen Reisepreis um mehr als 8 %, kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung akzeptieren oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde/Reisende nicht innerhalb der von H.I.S. gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Der Kunde hat den Rücktritt gegenüber H.I.S. unter der am Ende der Vertragsbedingungen stehenden Kontaktdaten von H.I.S. zu erklären. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn oder einem Nichtantritt der Reise verliert H.I.S. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann H.I.S. eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit H.I.S. den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie außerhalb der Kontrolle von H.I.S. liegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Über Art und Höhe der Entschädigungspauschale sowie die Abwicklung Entschädigungszahlungen unterrichtet H.I.S. den Kunden/Reisenden ausdrücklich in der Reisebestätigung.
Ist H.I.S. infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, dann hat diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB bleibt unberührt. Danach kann er durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie H.I.S. 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
H.I.S. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

6. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil H.I.S. keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. In dem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann H.I.S. bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden für jeweils von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Wurde vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zum 30. Tag des Reisebeginns € 25,00 je betroffenem Reisenden.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn der Wunsch nach einer Umbuchung nur geringfügige Kosten verursacht.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl ist H.I.S. berechtigt, nach den folgenden Regelungen zurückzutreten:
– die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von H.I.S. beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
– H.I.S. hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
– H.I.S. ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
– ein Rücktritt von H.I.S. später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. H.I.S. verweist ausdrücklich auf § 651h Abs. 4 BGB.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4 oben gilt entsprechend.

8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist H.I.S. den Kunden auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. H.I.S. verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert H.I.S. den Kunden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird H.I.S. sicherstellen, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

9. Obliegenheiten des Kunden
Unterrichtungspflicht
Der Kunde hat H.I.S. und/oder seinen Reisevermittler, über welchen er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von H.I.S. mitgeteilten Frist erhält.

Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise wegen eines Mangels beeinträchtigt, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, indem er den Mangel unverzüglich dem Vertreter von H.I.S. vor Ort anzeigt. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, die Mängelanzeige zu erheben, und kann H.I.S. deshalb nicht Abhilfe schaffen, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatz-ansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Ist ein Vertreter nicht anwesend, sind die Reisemängel an H.I.S. an die am Ende mitgeteilte Kontaktadresse zu richten. In der Reisebestätigung finden sich Angaben über die Erreichbarkeit des Vertreters von H.I.S. bzw. der Kontaktstelle vor Ort. Der Reisende kann die Mängelanzeige auch gegenüber seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, erheben. Der Vertreter von H.I.S. ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, hat er H.I.S. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von H.I.S. verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von H.I.S. für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
H.I.S. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von H.I.S. sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben unberührt.
H.I.S. haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von H.I.S. ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber H.I.S. geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. H.I.S. empfiehlt eine Geltendmachung in Textform gemäß § 126b BGB.

12. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
H.I.S. weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass H.I.S. nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für H.I.S. verpflichtend würde, informiert H.I.S. die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. H.I.S. weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und H.I.S. die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solchen Kunden/Reisende können H.I.S. ausschließlich an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von H.I.S. gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von H.I.S. vereinbart.

Reiseveranstalter ist:
Firma H.I.S. Deutschland Touristik GmbH
Geschäftsführer Tetsuya Kawabata
Handelsregister HRB 33036
Stephanstr. 5
PLZ/Ort: 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 49 69 56 0051 0
Telefax: 49 69 56 00 51 59
Email: media.germany@his-world.com

Stand der Fassung: April 2021

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